Holztechnik

 
 
Energieberatung Thermografie Kontakt Impressum
 

Energieberatung Energiepass

Sie haben sich ein Haus bzw. Wohnung gemietet. Und stellen nach einen Jahr fest das ihre Energiekosten sehr hoch sind. Wie konnte das passieren?

Sie haben sich beim Kauf/Mieten/Pachten kein Energieausweis (siehe auch Musterenergieausweis) zeigen lassen?

Energieausweis - Warum? Weshalb und Wofür?

Den Energieausweis gibt es jetzt schon einige Zeit. Aber immer sind noch Fragen offen:

  • Ein Energieausweis gibt auf einer Farbskala von Grün bis Rot an, wie es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Somit können verschiedene Immobilen verglichen werden.
  • Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
  • Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
  • Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.
  • Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

  • Bei einem Neubau ist ein Bedarfsausweis den späteren Eigentümer vorzulegen.
  • Vermietung und Verkauf: Eigentümer benötigen einen Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten, verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst nutzen, benötigen keinen Energieausweis.
  • Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.

Bei einer ausführlichen Energieberatung können Schwachstellen an dem Gebäude erkannt werden. Mit verschiedenen Sanierungsvorschlägen, kann festgestellt werden, welche Energiekosten eingespart werden können. Und ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist

Seit den 01.10.2009 ist die Energieeinsparverordnung 2009 in Kraft getreten. Die Anforderung zur ENEV 207 wurden noch mal verschärft.

Energieberatung Vor Ort

Als Gebäudeenergieberater dürfen wir Hauseigentümer bei der Errichtung von Neubauten oder der Modernisierung von Altbauten umfassend über Energie sparende Maßnahmen beraten.

Falls die Richtlinien der "Bafa" zu Ihrem Gebäude passen, kann eine Förderung beantragt werden. Sie erhalten bis zu 300,00 € Zuschuss für ein 1-2 Familienhaus, 360,00 € ab 3 Wohneinheiten.

Referenzen


 

Weiterführende Links

 
 

Gebäudeenergieberater Jörg Böttjer
Am Schiffgraben 17 - 27726 Worpswede - Tel.: +49 (0)4792 - 951804 Fax: + 49 (0)4792 - 951769
Email: info@energieberatung-ohz.de

  webdesign-bp