|
Energieberatung
Sie haben sich ein Haus bzw. Wohnung gemietet. Und stellen nach einen Jahr
fest das ihre Energiekosten sehr hoch sind. Wie konnte das passieren?
Sie haben sich beim Kauf/Mieten/Pachten kein Energieausweis (siehe auch Musterenergieausweis) zeigen lassen?
Energieausweis - Warum? Weshalb und Wofür?
Den Energieausweis gibt es jetzt schon einige Zeit. Aber immer sind noch
Fragen offen:
- Ein Energieausweis gibt auf einer Farbskala von Grün bis Rot an, wie
es um den energetischen Zustand eines Gebäudes bestellt ist. Somit
können verschiedene Immobilen verglichen werden.
- Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und
Verbrauchsausweis.
- Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf
von Wohngebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der
Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird.
- Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der
Gebäudenutzer in den vergangenen drei Jahren für Heizung und
Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis vom
individuellen Nutzungsverhalten der Nutzer abhängig.
- Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
- Bei einem Neubau ist ein Bedarfsausweis den späteren Eigentümer
vorzulegen.
- Vermietung und Verkauf: Eigentümer benötigen einen
Energieausweis, wenn sie ihr Gebäude oder Teile davon neu vermieten,
verpachten oder verkaufen. Sie sind verpflichtet dem interessierten Käufer
bzw. Mieter den Energieausweis auf Anfrage zugänglich zu machen. Bei
bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt
werden. Eigentümer, die ihr Gebäude ausschließlich selbst
nutzen, benötigen keinen Energieausweis.
- Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als
fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt
wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird
mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von
1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis
zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine
Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits
seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Bei einer ausführlichen Energieberatung können
Schwachstellen an dem Gebäude erkannt werden. Mit verschiedenen
Sanierungsvorschlägen, kann festgestellt werden, welche Energiekosten
eingespart werden können. Und ob eine Maßnahme wirtschaftlich ist
Seit den 01.10.2009 ist die Energieeinsparverordnung 2009 in Kraft
getreten. Die Anforderung zur ENEV 207 wurden noch mal verschärft.
Energieberatung Vor Ort
Als Gebäudeenergieberater dürfen wir Hauseigentümer bei der
Errichtung von Neubauten oder der Modernisierung von Altbauten umfassend
über Energie sparende Maßnahmen beraten.
Falls die Richtlinien der "Bafa" zu Ihrem Gebäude passen,
kann eine Förderung beantragt werden. Sie erhalten bis zu 300,00
Zuschuss für ein 1-2 Familienhaus, 360,00 ab 3 Wohneinheiten.
Referenzen
|
|
Weiterführende Links
|
|
|